Veranstaltungs-Details

Praktiker-Webinar InsO-Aktuell: Insolvenzplan [§ 15 FAO] [GOI]

Praktiker-Webinar InsO-Aktuell: Insolvenzplan [§ 15 FAO] [GOI]

Systematik, aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps

Termin

Dienstag, den 10. Dezember 2024, 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr online


Webinarzeit:
9.30 Uhr – 16.30 Uhr
Pause: 15 – 30 – 15 Minuten

Einwahl ab 9.00 Uhr


 

Teilnehmer

  • Restrukturierungsberater:innen
  • Unternehmensberater:innen
  • Insolvenzverwalter:innen/ Sachwalter:innen
  • Rechtsanwält:innen mit Schwerpunkt Insolvenz-, Sanierungs- oder Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsprüfer:innen
  • Steuerberater:innen
  • Bankjurist:innen
  • Gläubigervertreter:innen

 

Themen

Dieses langjährig etablierte Seminar, das seit diesem Jahr Teil der Reihe "InsO-Aktuell" ist, dient dem Erfahrungsaustausch - aus Sicht aller potenziell Beteiligten – zu aktuellen Entwicklungen und jüngster Rechtsprechung.

 

Gläubiger benötigen Spezialwissen, um ihre Rechtspositionen wahrzunehmen. Von Insolvenzverwaltern verlangen die Gerichte, dass sie auch in der Lage sein müssen, zeitnah Insolvenzpläne vorzulegen oder als Sachwalter zu begleiten. Für Sanierungsberater und Schuldner ist der Insolvenzplan in Kombination mit der Eigenverwaltung in der Insolvenz das einzige Instrument, den Rechtsträger und damit den Mandanten zu erhalten. Mittels Insolvenzplan können außergerichtliche und vorinsolvenzliche Restrukturierungsbemühungen nahtlos in der Insolvenz fortgesetzt werden. Nicht selten werden Gesellschafterstreitigkeiten mittels Insolvenzplan gelöst („Suhrkamp“)

 

Die Detailgliederung folgt in Kürze.

Teilnahmegebühren

649,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 772,31 €)

inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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